Bauspar-ABC

Abschlussgebühr:
Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.

Bausparsumme:
Das ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen worden ist. Diese Vertragssumme kommt bei Zuteilung zur Auszahlung an den Vertragsnehmer.

Bewertungszahl:
Beim Bausparen ist die Höhe der Sparleistung ein wichtiger Faktor für die Zuteilung des Baugeldes. Wichtig ist nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch die Dauer der Sparzeit. Beide Faktoren werden zu bestimmten Terminen, den Bewertungsstichtagen, mit Hilfe einer speziellen Kennziffer erfasst (so genannte Bewertungszahl). Der Bausparvertrag gilt als zuteilungsreif, wenn der Sparer die geforderte Zielbewertungszahl erreicht hat.

Darlehenshöhe:
Die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem jeweiligen Sparguthaben. Bei Übersparung, d.h. bei Weitereinzahlung über die Ansparleistung hinaus, kann es passieren, dass hierdurch unnötigerweise das rechnerische Bauspardarlehen reduziert wird.

Mindestansparung:
Der Mindestansparbetrag steht für die erforderliche Sparleistung des Kunden und gibt an, welches Bausparguthaben der Kunde mindestens erreichen muss. In aller Regel handelt es sich um Beträge in Höhe von 40% bis 50% der Bausparsumme.

Regelsparbeitrag:
Der so genannte Regelsparbeitrag wird in Promille der Bausparsumme gezeigt. Er ist so kalkuliert, dass der Bausparkunde nach einer angemessenen Sparzeit das erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate unterschritten, wird folglicherweise auch die erforderliche Sparzeit verlängert.

Schnellspartarife:
Mit diesen Tarifen werden Bauherren angesprochen, die in naher Zukunft Baugeld benötigen. Im Extremfall erfolgt die Einzahlung gleich zu Beginn in einer Summe. In der Regel sind die Tilgungsraten bei Schnellspartarifen höher. Die Liquiditätsbelastung ist insoweit höher als bei den normalen Tarifen.

Wahltarife:
Die Wahl- oder Optionstarife bieten dem Sparer auch nach Vertragsabschluß, d.h. bis zur Zuteilung, die Möglichkeit den Tarif zu wechseln. Wichtig ist hierbei die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe. So kann sich der Kunde bei der Zinsoption später für einen höheren Sparzins entscheiden, wenn zum Beispiel die eigenen Bauabsichten verschoben oder aufgehoben werden. Umgekehrt hat der Sparer die Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Spar- und Darlehenszins zu wählen.

Wartezeit:
Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Zuteilung der Bausparsumme.

Wohnungsbauprämie:
Abhängig von der gerade geltenden Gesetzeslage wird eine Wohnungsbauprämie ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die Prämie ist auf einen Höchstbeitrag begrenzt und kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, deren Einkommensgrenzen ein bestimmtes zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Subventionierung, die aber nur einen kleinen Zuschuss darstellt und daher keine echte Relevanz für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims hat. Die Eigenheimzulage ist viel wichtiger.

Zielbewertungszahl:
Die bisher erbrachte Sparleistung des Kunden beeinflusst den Zuteilungstermin und die Auszahlung der Vertragssumme. Der Dauer der Sparzeit kommt ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. An bestimmten Terminen (Bewertungsstichtagen), werden mit Hilfe einer speziellen Kennziffer, der so genannten Bewertungszahl, diese Faktoren erfasst. Ergebnis ist die Zielbewertungszahl, die für die Auszahlung der Bausparsumme erreicht sein muss.

Zwischenfinanzierung:
Der Vertrag ist noch nicht zuteilungsreif, der Kunde möchte aber finanzieren. Es ist der Betrag zu finanzieren, der bei einem angesparten Vertrag zur Überbrückung der verbleibenden Wartezeit bis zur Zuteilungsreife fehlt.