KfW: Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen zum 1. Juli 2010

KfW: Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen zum 1. Juli 2010

Die KfW nimmt zum 1. Juli in ihren wohnwirtschaftlichen Programmen diverse Änderungen vor. Einige Änderungen, wie die Streichung alter und die Einführung neuer Förderstufen für die KfW-Effizienzhäuser, wurden bereits im vergangenen Jahr angekündigt.

Die KfW nimmt zum 1. Juli in ihren wohnwirtschaftlichen Programmen diverse Änderungen vor. Einige Änderungen, wie die Streichung alter und die Einführung neuer Förderstufen für die KfW-Effizienzhäuser, wurden bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Mit weiteren Anpassungen folgt die KfW aktuellen Entwicklungen und vereinheitlicht ihr Förderangebot zunehmend.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Änderungen für Sie zur Information.

Energieeffizient Bauen (153, 154)
Der Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 85 wird nicht mehr gefördert. Die Förderung für KfW-Effizienzhaus 70 und Passivhaus wird fortgesetzt und um die KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 erweitert. Die besten energetischen Standards belohnen die KfW erstmalig mit einem Tilgungszuschuss: 5% für ein KfW-Effizienzhaus 55 oder Passivhaus und 10% für ein KfW-Effizienzhaus 40. Der Kreditzinssatz ist für alle KfW-Effizienzhäuser einheitlich.

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) und – Zuschuss (430)
Das KfW-Effizienzhaus 130 wird nicht mehr gefördert. Zusätzlich fördert die KfW Effizienzhäuser 70 und 55. Dabei gilt weiterhin: Je besser der erreichte energetische Standard, desto höher der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss. Die Prozentsätze werden reduziert.

Altersgerecht Umbauen – Kredit (155) und – Zuschuss (455)
Der Kauf jüngst altersgerecht umgebauter Wohngebäude oder Eigentumswohnungen wird jetzt auch gefördert. Förderbausteine werden zusammengefasst.

Die ab 1. Juli gültigen Programmbedingungen und Merkblätter können Sie unterhttp://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/Privatpersonen/index.jsp einsehen.

Möchten Sie noch Anträge zu den bisherigen Bedingungen einreichen, müssen diese der KfW bis spätestens zum 30. Juni vorliegen.

Bei Fragen zu den Änderungen bei der KfW hilft Ihnen gerne Ihr Finanzierungsberater.

http://www.vergleich-bausparen.de

Share this post

Schreibe einen Kommentar